Pflegekonzept
Ansprechpartner
Pflegedienstleitung HerrAndreas Fritsch
Fabrik Sonntag 4b
79183 Waldkirch
Tel: 07681- 4778730
Fax: 07681- 4778733 E-Mail: kontakt@helfende-haende-elztal.de
Das hier zugrunde gelegte Pflegemodell ist so konzipiert, daß so wenig wie möglich die gefestigte Lebensweise des zu Pflegenden durchbrochen wird. „Helfende Hände“ lehnt sich an das entwickelte Pflegemodell von M.Krohwinkel an, da in diesem Rahmenmodell die gesetzten Ziele im Umgang mit Pflegenden am ehesten verwirklicht ist. Im Mittelpunkt der Pflege steht der Mensch, dem wir eine individuelle Pflege in seinem Umfeld ermöglichen wollen. Auch das Umfeld wird ganzheitlich gesehen. Es trägt stark zum Wohlbefinden und zur Genesung des Menschen bei. Zum Umfeld gehören alle Menschen und Lebewesen, die in direktem Bezug zu unserem Patienten stehen. Hierzu gehören folgende Aktivitäten und existentielle Erfahrungen, die stets bedacht werden sollten:
Kommunizieren
Man fördert die Beziehung und unterstützt die Kommunikation. Die Bewußtseinslage, die Orientierung in Bezug auf Personen, Zeit und Raum, das Erinnerungs- und Konzentrationsvermögen gehören laut Krohwinkel (1993 ) ebenso dazu wie die Fähigkeit, sich mündlich und schriftlich mitzuteilen. Auch Mimik/Gestik, Ausdruck von Gefühlen und das Wahrnehmungsvermögen in Bezug auf Hören, Sehen und Gesichtsfeld, Lesen usw. fallen in den Bereich des Kommunizierens, weiterhin das Verstehen und Erkennen verbaler und schriftlicher Information. Desgleichen wird die Fähigkeit, Wärme/Kälte zu empfinden und Schmerz auszudrücken, nach Krohwinkel hier eingeordnet. Außerdem müssen die Pflegenden bei diesem Aufgabenbereich überlegen, welche Hilfsmittel sie zur Unterstützung der Patienten benötigen.
Sich Bewegen
Man fördert die allgemeine Beweglichkeit und gibt Hilfen, z.B. beim Lagewechsel, Aufstehen, Sitzen und Gehen. Laut Krohwinkel gehört dazu die Körperbewegung innerhalb und außerhalb des Bettes. Man beachtet auch Lähmungen und Spastiken sowie sonstige Bewegungseinschränkungen. Auch Gleichgewicht und Gleichgewichtsstörungen sowie Lagerungen fallen in diesen Bereich, wobei in diesem Zusammenhang gefährdete Körperregionen beachtet werden. Der Umgang mit Kontrakturen, Dekubitalgeschwüren und lagerungsbedingten Ödembildungen gehören zu diesem Lebensbereich.
Seit 06/2006 wird der Expertenstandard „Dekubitusprophylaxe“ umgesetzt, und seit 01/2007 gehört das Umsetzen des nationalen Expertenstandards „Sturzprophylaxe“ dazu. Der Expertenstandard „Schmerzmanagement in der Pflege“ wird seit 11/2009 umgesetzt.
Vitale Funktionen des Lebens aufrechterhalten
Man fördert die Atemfähigkeit, den Kreislauf sowie die Wärmeregulation usw. Hierzu zählt Krohwinkel alles, was mit Atmung zu tun hat, z.B Atemverhalten, Husten, Verschleimung, Infekte, Atemstörungen, Atemnot. Dazu gehört auch die kreislaufsituation (Durchblutung, Blutdruck, Puls), ebenso wie Temperaturregulierung (Fieber) und die Transpiration (Schwitzen, Frieren), sowie Gewicht, Größe und BMI-Wert.
Sich pflegen
Man fördert und unterstützt die individuelle Körperpflege, hierbei wird auf den Hautzustand, die allgemeine Hautpflege geachtet. Beim Waschen des Patienten wird darauf geachtet, ob sich jemand selbständig waschen kann oder dabei Hilfe benötigt. Es wird dabei die Pflege im Hinblick auf einzelne Körperbereiche unterschieden (z.B. Mund-/Nasen-/Augen-/Nagel-/Haar-/Intimsbereichpflege). Weiterhin muß auf Hautschäden (Rötungen, Schwellungen, Blasenbildungen, Ödeme, Haufdefekte, Allergien, Infektionen) geachtet werden.
Essen und trinken
Man unterstützt die Patienten bei ihren individuellen Bedürfnissen und Gewohnheiten in Bezug auf Essen und Trinken. Beim Essen beachtet man die Menge der Nahrungsaufnahme, den Appetit und das Geschmacksempfinden des pflegebedürftigen Menschen sowie die Art der Nahrungszubereitung (passierte Kost, Diäten, Sondenkost, parenterale Ernährung). Beim Trinken beachtet man, wie Flüssigkeiten aufgenommen werden und wie groß die Trinkmenge ist, die der pflegebedürftige Mensch zu sich nimmt. Das Kauen und Schlucken sind ebenso zu berücksichtigen wie die Verträglichkeit von Speisen und Getränken (Übelkeit, Erbrechen).
Ausscheiden
Hier steht die Förderung von Kontinenz im Mittelpunkt. Ferner werden Pflegehilfen zur Bewältigung individueller Inkontinenzprobleme gegeben. Bei der Urinausscheidung geht es um Menge, Rhythmus, Inkontinenz, Miktionsstörungen, Harnverhalten, Harnwegsinfektionen usw., bei Stuhlausscheidung ebenfalls um Menge, Rhythmus, Inkontinenz sowie um Obstipation, Diarrhöen.
Sich kleiden
Hierbei achtet man auf die individuellen Bedürfnisse bezüglich Kliedung, und versucht die Unabhängigkeit in diesem Bereich zu fördern. Man beachtet die bevorzugte kleidung tags- und nachtsüber. Es gehört hierzu auch die Unterstützung beim An- und Auskleiden.
Ruhen und schlafen
Wichtig sind Phasen der Ruhe und der Entspannung sowie gewünschte Ruhepausen der Betroffenen. Beim Schlafen beachtet man die Schlafqualität, Schlafdauer und Schlafzeiten.
Sich beschäftigen
Bei diesem Lebensbereich spielen die Tagesgestaltung, Hobbys, Interessen, selbständige Aktivitäten eine Rolle sowie die Aktivitäten, die zusammen mit anderen Personen (z.B. Angehörigen, Pflegepersonen, Physiotherapeuten, Ergo- und Logopäden) unternommen werden.
Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten
Hier handelt es sich um einen Bereich, der in diesem Zusammenhang vielleicht etwas ungewöhnlich erscheint. Gemeint ist, daß Pflegearbeit ein positives und lebensbejahendes Selbstempfinden der Patienten als Mann oder Frau fördern sollte. Man muß in der Pflege die Sexualität des pflegebedürftigen Menschen akzeptieren, andernfalls kann man nicht gut pflegen. Durch den intensiven Kontakt, den man zu
Patienten hat, erlebt man automatisch die Krisen mit, die ältere Menschen durch den Verlust ihrer Jugend und/oder des Partners sowie durch ihre Einsamkeit haben.
Beim Lebensbereich “Sich als Mann oder Frau fühlen und verhalten“ werden insbesondere Verbindungen zu den Bereichen “Sich Pflegen“, “Ausscheiden“,
“Sich kleiden“, “Soziale Bereiche des Lebens sichern“ und “Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen“ beachtet.
Für eine sichere und fördernde Umgebung sorgen
Hier ist gemeint, daß man auch die allgemeinen Selbstpflegefähigkeiten des Menschen fördern soll. Man unterstützt sie im Bereich einer sicheren Lebensführung. Dazu gehört neben der Haushaltsführung auch die psychische Sicherheit. Man fördert bzw. unterstützt die Patienten, falls es notwendig ist, bei der Gestaltung ihres Wohnbereiches. Man versucht, die pflegebedürftigen Patienten vor Verletzungen und Einschränkungen zu schützen, und man überlegt mit ihnen zusammen, welche Orientierungshilfen für sie dienlich sind usw.
Hierbei spielen nach Krohwinkel die räumliche Ausstattung, die Art und Anordnung der Einrichtungsgegenstände, die Ausstattung des Bettes, die Bestuhlung, Hilfsmittel zur Orientierung wie Kalender, Uhr, Zeitung, Zeitschriften, Radio, Fernsehen usw. eine Rolle.
Soziale Bereiche des Lebens sichern
Bei diesem Lebensbereich unterstützt man ältere Menschen darin, bestehende Beziehungen aufrechtzuerhalten. Auch die sozialen Beziehungen zu Lebenspartnern, Freunden, Nachbarn, Bekannten und den primären persönlichen Bezugspersonen werden beachtet sowie der Beruf, die gegenwärtigen und früheren beruflichen Aktivitäten des Betroffenen und seine mit dem Beruf verbundene Verantwortung, ferner private Verpflichtungen, z.B. Sorge tragen für den Lebenspartner. Außerdem gehört die Wohnung in diesen Bereich. Die Vor- und Nachteile der örtlichen Gegebenheiten, die Risiken wie Stufen oder Treppen sowie die Angemessenheit von Wohnräumen, Toiletten, Flur und Badezimmerausstattung sind nach Krohwinkel ebenfalls zu berücksichtigen.
Mit existentiellen Erfahrungen des Lebens umgehen
Hierbei meint Krohwinkel, daß Pflegepersonen die Patienten begleiten in der Auseinandersetzung mit existentiellen Erfahrungen wie Angst, Isolation, Ungewißheit, Sterben und Tod. Pflege unterstützt ebenso bei existenzfördernden Erfahrungen wie Integration, Sicherheit, Hoffnung, Wohlbefinden und Lebensfreude. Auch Erfahrungen, die die Existenz fördern oder gefährden können, z.B. kulturgebundene Erfahrungen, Weltanschauung, Glaube, Religionsausübung, lebensgeschichtliche Erfahrungen, Biographie spielen hier eine Rolle. Die Aufgaben der Pflege lassen sich also schlecht in medizinisch-pflegerische und sozialpflegerische Aufgaben unterteilen. Pflegerische Leistungen werden in die AEDL-Bereichen mehrdimensional erbracht. Die AEDL-Bereiche sollen als Orientierungshilfe für die Einschätzung von Problemen, Bedürfnissen und Fähigkeiten des pflegebedürftigen Menschen genutzt werden. Um all dies weitgehenst zu ermöglichen, sollte der Pflegeprozeß folgende Schritte umfassen:
Hier: Anlehnung an die Definition der WHO
1. Erhebung
Die erste Phase ist von besonderer Bedeutung, da sie das Fundamentdes gesamten Pflegeablaufs darstellt; im Mittelpunkt steht hier der zu Pflegende im Kontakt zu seinen Angehörigen. Sie besteht aus beobachten und fragen.
Zur Informationssammlung wird bei uns in der SGB XI Pflege ein Erstgespräch geführt, bei dem auch ein Biographiebogen ausgehändigt wird, der auf freiwilliger Basis ausgefüllt werden kann.
Das Erstgespräch wird von der PDL / stellv. PDL geführt. Bei allen Patienten werden Anamnesebögen erstellt.
Zur Informationssammlung können auch Überleitungsbögen aus den Krankenhäusern und Angaben der Angehörigen integriert werden. Während der Informationssammlung werden Ressourcen (= was der Patient selbst noch kann) und Probleme der Patienten benannt. Maßnahmen, die von Angehörigen und anderen Berufsgruppen erbracht werden, werden im Anamnesebogen dokumentiert.
2. Planen
Nach Erkennen von Ressourcen und Problemen werden die Ziele unserer Pflege geplant, d.h. was wir mit unserer Pflege erreichen wollen. Jeder Patient erhält eine individuelle Pflegeplanung. Daraus ist ersichtlich, welche Maßnahmen wann, wie oft und wie bei dem jeweiligen Patienten durchgeführt werden. Des Weiteren werden Tätigkeiten, die von Angehörigen übernommen werden, als Ressource in unserer Pflegeplanung festgehalten.
Die Pflegeplanung gilt als Handlungsnachweis gegenüber Arzt, Angehörigen, Patienten, Krankenkasse und dient der rechtlichen Absicherung des Pflegepersonals.
Für jeden Patienten wird eine individuelle Dokumentationsmappe erstellt.
Die Dokumentationsunterlagen werden sach - und fachgerecht geführt und beim Patienten aufbewahrt und sind jederzeit für alle an der Pflege Beteiligten zugänglich.
Nur in besonderen Fällen werden sie auf Station aufbewahrt.
Bei SGB V Patienten werden vor dem ersten Hausbesuch benötigte Pflegeutensilien(wie z.B. Tupfer, Spritzen, Kanülen,.....) vorgerichtet. Bei SGB XI Patienten wird eine Pflegeschürze gerichtet, Handschuhe für das Pflegepersonal werden mit zum Patienten genommen.
3. Durchführen
Jede Pflegekraft hält sich an die individuelle Pflegeplanung. Abweichungen oder Nichtdurchführung von geplanten Pflegemaßnahmen müssen im Pflegebericht dokumentiert werden.
4. Auswerten und Bewerten
In regelmäßigen Abständen wird die Pflegeplanung und Dokumentationsmappe von der zuständigen Schwester evaluiert und von der PDL/ Stellvertretung kontrolliert. Sind Veränderungen bei den Bedürfnissen, Ressourcen und Problemen aufgetreten, so muß die Planung an den Ist–Zustand angepaßt werden.
Der Pflegedokumentation kommt elementare Bedeutung zu. Sie dient auch als Nachweis zur Qualitätssicherung und informiert über den Ablauf der Pflege. Die Einbeziehung der Angehörigen ist erstrebenswert; entscheidend sollte allerdings das Schicksal des zu Pflegenden mit seinen persönlichen Wünschen sein.
Wir haben uns in unserem Unternehmen für die Bezugspflege (oder auch patientenzentrierte Pflege genannt) entschieden. Der Vorteil hierbei ist, daß die Kompetenzen für die Pflegeplanung und Pflegeausführung sozusagen immer in einer Hand liegen. Die Patienten haben eine Bezugsperson, die für alle pflegerelevanten Aufgaben bei ihnen zuständig ist. Natürlich sind auch andere Pflegepersonen in die Pflege bei dem jeweiligen Patienten involviert, aber immer im Rahmen der Bezugspflege. Durch dieses Pflegesystem schaffen wir eine kontinuierlich wachsende Vertrauensbasis, die für beide Seiten sehr wichtig ist.
Des Weiteren kann der Mitarbeiter seinen Patienten besser einschätzen und erkennt somit schneller Veränderungen.
In unserem Pflegedienst treffen sich alle Mitarbeiter 14tägig zur Dienstbesprechung.
Unter anderem werden alle neuen Patienten vorgestellt. Die Teilnahme ist verpflichtend. Jede Besprechung wird im eigens dafür eingerichteten Buch protokolliert.
Innerhalb der DB-Zeit werden je nach Notwendigkeit Fallbesprechungen durchgeführt. Diese werden auf einem entsprechendem Formular dokumentiert.
Zur Weitergabe von Informationen wird ein Übergabebuch auf Station geführt.
Bei Bedarf erfolgt zusätzlich eine direkte mündliche oder telefonische Übergabe.
Zur Qualitätssicherung werden Pflegevisiten durchgeführt. Dabei geht es uns um die Sicherung der Pflegequalität, der Zufriedenheit des Patienten und des Mitarbeiters.
Zusätzlich erfolgt alle drei Monate eine Kurvenvisite.
Als Qualitätssicherung sehen wir auch die regelmäßige Fortbildung der Mitarbeiter, damit auch in der Zukunft den fortschreitenden Kenntnissen in der Pflege und der Gesundheit professionell Rechnung getragen werden kann.
Ziel bleibt hier die ständige Weiterentwicklung des einzelnen Mitarbeiters. Der Fortbildungsplan wird am Jahresende mit den Mitarbeitern für das kommende Jahr neu erstellt. Der Fortbildungsplan wird auf unserer Homepage ausgestellt.
Helfende Hände beschäftigt eine Pflegefachkraft mit einer Weiterbildung zur Qualitätsbeauftragten in der Altenpflege und eine weitere Pflegefachkraft mit einer Weiterbildung zur Wundtherapeutin und Hygienebeauftragten.
Im Rahmen der Qualitätssicherung ist die Entwicklung von Pflegestandards notwendig, da diese eine kontinuierliche und qualitativ hochwertige Pflege darstellen.
Im Bereich SGB XI und SGB V sind von uns bereits Pflegestandards entwickelt worden.
Unser Pflegedienst „Helfende Hände“ übernimmt jegliche Art der
Behandlungspflege nach § 37.2 SGB V
Behandlungspflege nach §37.2 SGB V sind Leistungen, die nach ärztlicher Verordnung ebenfalls von der Krankenkasse übernommen werden.
Ziel ist die Sicherung der ärztlichen Behandlung, d.h. daß die ärztliche Behandlung nur mit Unterstützung der häuslichen Krankenpflege durchgeführt werden kann.
Dazu zählen vor allem Verbandswechsel, Injektionen, legen von Blasenkathetern, Dekubitusversorgung, Einläufe, Einreibung, Wickel, Medikamentengabe, Anlegen und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, künstliche Ernährung, Absaugen, Blutzuckerkontrolle, Blutdruckkontrolle
Grundpflege nach § 36 SGB XI
Grundpflege nach § 36 SGB XI sind Leistungen, die entweder privat oder von der Pflegeversicherung getragen werden. Voraussetzung dafür, daß Leistungen über die Pflegekasse finanziert werden, ist die Feststellung eines erheblichen Pflegebedarfs, d.h. Einstufung durch den medizinischen Dienst der Kassen in eine der drei Pflegestufen I, II, oder III.
Dazu zählt Körperpflege, Transfer, An- und Auskleiden, Toilettengang mit Intimpflege, Spezielles Lagern, Mobilisation, Hilfe bei Nahrungsaufnahme, Verabreichung von Sondennahrung, Einkauf, Besorgungen, Waschen, Bügeln, Putzen.
Alle Leistungen im Bereich SGB XI werden auch als Verhinderungspflege angeboten.
Wir arbeiten mit der Kandelapotheke in Waldkirch. Somit können wir unseren Patienten, denen wir die Medikamente richten, den unentgeltlichen Service bieten, die fehlenden Medikamente zum Patienten nach Hause zu liefern.
Unsere Station verfügt über folgende Räumlichkeiten:
- großer Besprechungsraum für Dienstbesprechungen und interne Fortbildungen
- Büroräume für Geschäftsleitung, PDL und kaufm. Angestellte
- Dienstküche
- Toilette
- Raum zur Desinfektion gebrauchter Utensilien
Bei "Helfende Hände" sind zur Zeit tätig:
- ein Geschäftsführer
- eine Pflegedienstleitung mit Weiterbildung (Vollzeit)
- sechs 3jährig exam. Krankenschwestern ( Voll- und Teilzeit )
- zwei 3jährig exam. Kinderkrankenschwestern (Teilzeit)
- eine 3jährig exam. Krankenschwester (Teilzeit) mit Ausbildung zur Wundtherapeutin + Hygienefachkraft
- eine 3jährig exam. Kinderkrankenschwester (Vollzeit) mit Ausbildung zur Qualitätsbeauftragten in der Altenpflege
- eine Krankenpflegehelferin (Teilzeit)
- eine Altenpflegehelferin (Teilzeit)
- zwei kaufm. Angestellte (Teilzeit )
- drei Raumpflegerinnen ( geringfügig beschäftigt )
Zur Sicherung der Pflege und Hygiene stellt unser Pflegedienst den Patienten
Tupfer, Alkoholtupfer, Spritzen, Kanülen, sterile Instrumente, Pflegekörbchen, Pflegeschürze und Handschuhe zur Verfügung.
Im Mittelpunkt soll stets der Mensch stehen, dann das Konzept.
Erstellt von: U. Asis und M. Kinzle am 20.06.2006
Freigegeben von: M. Kinzle am 17.07.2006, Überarbeitet 24.08.10