Psychosoziale Notfallversorgung
Die Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung zielen auf die Bewältigung von kritischen Lebensereignissen und der damit einhergehenden Belastungen für Betroffene (Angehörige, Hinterbliebene, Vermissende, Unfallzeugen von Notfällen) einerseits und für Einsatzkräfte andererseits. Um die Qualität nach einheitlichen Standards sicherstellen zu können, sind Ziele, Aufgaben, Einsatzindikationen, Maßnahmen, sowie Anforderungen und Ausbildungscurricula im DRK-Rahmenkonzept PSNV beschrieben.
Menschen werden zumeist unvorbereitet durch plötzlich eintretende Not- und Unglücksfälle aus der Normalität ihres Lebens herausgerissen: Wenn Eltern durch das plötzliche Versterben ihres Kindes wie gelähmt sind, die Polizei nach einem schweren Verkehrsunfall der Familie die Nachricht über den Tod des Vaters überbringen muss oder Menschen mit dem Suizid eines nahen Angehörigen oder Freundes zurechtkommen müssen.
Die psychosoziale Akuthilfe von Betroffenen wird im DRK bundesweit von weit über 100 sogenannten Kriseninterventions- oder Notfallnachsorge-Diensten übernommen. Mitarbeitende dieser Dienste sind in einer psychosozialen Grundausbildung, der Qualifizierung zum Kriseninterventionshelfer, sowie Hospitations- und Praktikumsphasen auf Ihre Einsatztätigkeit vorbereitet worden. Regelmäßige Fortbildungen und Supervision sind verbindlicher Standard.
Für die psychosoziale Unterstützung von Einsatzkräften sind kollegiale und psychosoziale Ansprechpartner zuständig – selbst Einsatzkräfte der Rettungsdienste und Bereitschaften, die sich für die kollegiale Begleitung ihrer Kollegen im Umgang mit Stress und Belastungen qualifiziert haben. Fachlich begleitet werden diese von psychosozialen Fachkräften.
Weitere Auskünfte zur Organisation von PSNV im DRK, sowie zu Ansprechpartnern in den Landes- und Kreisverbänden erhalten Sie über psnvDRK.de
Ansprechpartner: Frau Marion Menzel, DRK-Bundeskoordinatorin Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV).