Jede pflegebedürftige Person, die in eine Pflegestufe eingestuft ist, ist verpflichtet einen Beratungseinsatz abzurufen. Bei Pflegestufe 1 und 2 soll der Beratungseinsatz halbjährlich stattfinden, bei Pflegestufe 3 vierteljährlich. Ein Termin für einen Beratungsbesuch kann von Montag bis Freitag vormittags telefonisch vereinbart werden.
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